Alles Neue in der Gemeinde
Erstelldatum24.03.2026
1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Beuron - Beschlussfassung
In vorangegangenen Sitzungen wurde der Haushalt der Gemeinde durch den Kämmerer zuerst vorgestellt und anschließend im Gemeinderat beraten. Die Beratung ergab noch kleine Änderungen. Nachdem diese in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden, konnte in der Sitzung vom 18.03.2026 der Haushalt beschlossen werden.
Beschluss:
1.) Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung 2026 zu.
2.) Gemäß § 85 GemO beschließt der Gemeinderat die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 wie in den Sitzungen bereits dargestellt.
3.) Der Gemeinderat legte die Wertgrenze für einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellende Investitionen gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO auf EUR 100.000 € fest.
2. Informationen zur Kurtaxe
Da es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Information zur Kurtaxe handelte, gab es in dieser Sitzung noch keinen Beschluss. Man einigte sich jedoch darauf, die Kurtaxe anzuheben. Sie wird in Zukunft ab dem Ankunftstag fällig. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Änderung der Kurtaxensatzung bis zur nächsten Sitzung vorzunehmen, so dass sie im April beschlossen werden kann.
3. Festlegung der Rahmenbedingungen für das Beuroner Marktgeschehen mit Mittelalterlager in Beuron
Am 04./05. Juli 2026 wird wieder das Beuroner Marktgeschehen mit Mittelalterlager in Beuron stattfinden. Für jeden stattfindenden Markt muss der Gemeinderat eine Marktordnung sowie eine Marktgebührensatzung neu erlassen.
Beschluss:
Nach kurzer Beratung der Rahmenbedingungen hat der Gemeinderat die Marktordnung und die Markgebührensatzung für den Markt 2026 beschlossen.
4. Bekanntmachungssatzung
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen wurde das letzte Mal 2013 geändert und ist nicht mehr zeitgemäß. Es wurde eine neue Satzung aufgesetzt, die vom Gemeinderat neu beschlossen werden muss.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat die neue Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen.
5. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Beuron und Schwenningen über die Ausstellung von Fischereischeinen.
Die Vereinbarung zwischen den Gemeinden Beuron und Schwenningen besteht, in mündlicher Form, schon etliche Jahre. Diese beinhaltet, dass die Gemeinde Beuron die Ausstellung der Fischereischeine für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Schwenningen übernimmt. Auf Wunsch der Gemeinde Schwenningen, um geregelte Verhältnisse zu schaffen, wird diese Vereinbarung nun in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung schriftlich festgehalten. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.
6. Grundstücksverkauf an die Firma Müthing
Die Firma Müthing GmbH & Co KG, Wernsdorferstraße 1, 59955 Winterberg beantragte den Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet Beuron I. Der Umfang beträgt 3.534 qm. Dafür wurde ein Kaufpreis von 510.000 € vereinbart.
Beschuss:
Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf der benannten Fläche zu und beauftragte die Gemeindeverwaltung, den Verkauf abzuwickeln.
7. Bebauungsplan „Unteröschle“ Aufstellungsbeschluss
Es soll eine 1. Änderung des Bebauungsplans „Unteröschle und Oberöschle“ in Hausen im Tal, Gemeinde Beuron gemacht werden. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde am 15.05.1965 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Die Änderung betrifft den nordöstlichen Teil des Flurstücks 348, der bisher als nicht bebaubare Fläche ausgewiesen war.
Um eine Bebauung in diesem Bereich zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan angepasst werden. Das Baufeld wird nach Osten erweitert, wobei ein Abstand von 5 Metern zum Friedhof eingehalten wird. Die Bebauungsvorschriften von 1965 bleiben unverändert.
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Unteröschle“ in Hausen im Tal wurde vom Gemeinderat beschlossen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die berührten Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen und deren Stellungnahmen einzuholen.

