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Alles Neue in der Gemeinde

Erstelldatum14.07.2026

Öffentliche Bekanntmachung

der erneuten Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVA Reinfelder Hof“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron hat am 08. Juli 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den aufgrund der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geänderten und ergänzten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PVA Reinfelder Hof“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen. 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind Stellungnahmen auf die geänderten bzw. ergänzten Inhalte des Bebauungsplanentwurfes beschränkt. 

Das Plangebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt.

Folgende Änderung führt zu einer stärkeren Berührung von Belangen und begründet daher eine erneute Veröffentlichung der Planunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB: 

(1)           Reduzierung der Modulfläche und Festsetzung einer Grünfläche im Osten 

(2)           Anpassung der Erschließung

(3)           Anpassung des Zaunverlaufs

(4)           Planinterne Ausgleichsmaßnahmen für den Rotmilan (bisher extern)

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB steht der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PVA Reinfelder Hof“ in der Fassung vom 08.07.2026 in der Zeit 

vom 20.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026

erneut auf der Homepage der Gemeinde Beuron unter:  https://www.beuron.de/leben-wohnen/bau-entwicklung/baurecht zur Einsicht und zum Download bereit. 

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen in Papierform innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus während den üblichen Dienstzeiten für jedermann zugänglich öffentlich aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@beuron.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel in der zuvor genannten Zeit

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Änderungen sind in den Unterlagen farbig hervorgehoben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):

-     Umweltbericht mit Eingriff-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan

-     Prüfung der Auswirkung der Inhalte des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter; Beschreibung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, 

-     Natura-2000-Verträglichkeitsstudie mit FFH-Vorprüfung für die beiden angrenzenden FFH-Gebiete

-     Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit beigefügtem Kurzgutachten (Protokoll) zur Spelz-Trespe

Mit Stellungnahmen der Offenlagen wurden folgende umweltrelevante Aspekte angesprochen:

- Vorlage des Bodenschutzkonzeptes

- Erforderlichkeit von Schadensbegrenzungsmaßnahmen

- Abgleich der Unterlagen BPL-Natura2000-Umweltbericht 

- Bedenken der Landwirtschaft hinsichtlich der Inanspruchnahme von landbauwürdigen Flächen

- Unterschreitung Waldabstand

- Lage im Landschaftsschutzgebiet

Bebauungsplanunterlagen

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PVA Reinfelder Hof“ vom 08.07.2026 umfasst folgende Unterlagen, die im Rahmen der Beteiligung vollständig ausgelegt werden:

-     Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung und ersten Offenlage, Stand Juli 2026

-     Planungsrechtliche Festsetzungen mit Begründung, Stand Juli 2026

-     Örtliche Bauvorschriften mit Begründung, Stand Juli 2026

-     Planzeichnung, Stand Juli 2026

-     Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand Juli 2026

-     Standortalternativenprüfung, Stand Juli 2025

-     Umweltbericht mit beigefügter Liste der erfassten Bäume, Stand Juli 2026

-     Eingriffsbilanzierung Schutzgut Landschaftsbild, Stand Juni 2026

-     Natura-2000-Verträglichkeitsstudie mit FFH-Vorprüfung für die beiden angrenzenden FFH-Gebiete, Stand Juni 2026

-     Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit beigefügtem Kurzgutachten (Protokoll) zur Spelz-Trespe, Stand Juni 2026

Beuron, den 16.07.2026

Bürgermeister Hans-Peter Wolf

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