Verunreinigungen durch Hunde
Verunreinigungen durch Hunde / Leinenpflicht
In letzter Zeit gehen bei der Gemeindeverwaltung immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hunde ein. Es werden Klagen vorgebracht, weil verschiedene Hundehalter nicht einsehen wollen, dass fremde und öffentliche Grundstücke nicht als Hundekotplatz benutzt werden dürfen. Dass dies alles nicht zu gut nachbarlichen Beziehungen führt, liegt auf der Hand.
Die Gemeinde hat zudem an den viel genutzten „Gassistrecken“ im Ortsbereich Hundetoiletten aufgestellt.
An dem oberen Behälter können Tüten entnommen werden, um den Hundekot völlig hygienisch aufzunehmen und in dem unteren Behälter zu entsorgen. Da der Weg natürlich nicht immer an einer Hundetoilette vorbeiführt, kann die Entsorgung der Tüten ansonsten natürlich auch über den Restmüll erfolgen. Zusätzlich zu der Entnahmemöglichkeit an den Behältern werden die Tüten kostenlos bei der Gemeindekasse ausgegeben.
Deshalb unsere dringende Bitte an alle Hundehalter: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Geh- und Feldwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf Kinderspielplätzen oder in fremden Gärten verrichtet. Beseitigen Sie selbst unverzüglich den dennoch dort abgelegten Hundekot. Bei Zuwiderhandlungen kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Leinenpflicht:
Auch weisen wir nochmals darauf hin, dass im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.