Unerlaubte Grünmüllablagerungen

Immer wieder kommt es an den Ortsrändern, insbesondere in den Waldstücken, entlang der Aitrach und der Iller, zu unerlaubten Abfallablagerungen. Auch wenn es sich desöfteren um verrottbare Materialen wie Äste, Hecken- und Rasenschnitt, Sägmehl, usw. handelt, verstoßen diese Ablagerungen gegen das Abfallrecht und werden geahndet. Solange kein Verursacher ermittelt wird, muss der Steuerzahler die Kosten für die Beseitigung durch den Bauhof tragen.

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