Überprüfung der Grabsteine auf deren Standsicherheit

Die Standsicherheit der Grabsteine auf dem Friedhof kann durch Frost oder sonstigen Natureinwirkungen, auch durch Setzungen, beeinträchtigt werden. Regelmäßige Überwachung und Überprüfung vor allem im Frühjahr ist deshalb geboten. Dazu sind alle Grabnutzungsberechtigten verpflichtet und aufgerufen, um Schäden und Haftung zu vermeiden.

Die Friedhofsverwaltung wird in den Kalenderwochen 21 - 222 die Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine von einer Firma durchführen lassen.

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