Schülerbeförderung
Schülerbeförderungskosten für Schüler die außerhalb Baden-Württemberg eine Schule besuchen - Abrechnung
Für Schüler die außerhalb Baden-Württemberg eine Schule besuchen, besteht künftig die Abrechnungsmöglichkeit der Schülerbeförderungskosten zum 10.01. und 15.10.. Der Abrechnungstermin zum 10.08. entfällt.
Für das Schuljahr 2020/2021 werden alle Anträge mit dem Landratsamt abgerechnet, die bis spätestens 15.10.2021 beim Bürgermeisteramt Aitrach mit den Anlagen - rosa Erstattungsantrag, Zahlungsnachweis (aller Monate), Fahrkostennachweis (Kopie Fahrkarte), Schulbescheinigung für das laufende Schuljahr und ggf. Befreiungsantrag - eingehen. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksicht werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Frau Kulovitsch oder Frau Uhrebein 9800-17.