Schülerbeförderung
Fahrkarten für Bus/Bahn für das neue Schuljahr 2022/2023
Schüler, die weiterführende Schulen innerhalb Baden-Württembergs besuchen:
- müssen sich wegen der Fahrkarten mit dem Sekretariat ihrer Schule in Verbindung setzen.
Schüler, die eine Schule außerhalb von Baden-Württemberg besuchen:
- Eine Kostenerstattung abzüglich des Eigenanteiles erfolgt nur, wenn eine entsprechende öffentliche Schule in Baden-Württemberg vorhanden ist und öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Die hierdurch entstehenden Beförderungskosten dürfen maximal 20 % höher sein, als die Kosten beim Besuch der nächstgelegenen entsprechenden Schule in Baden-Württemberg. Ein evtl. übersteigender Betrag ist nicht erstattungsfähig.
- Der Eigenanteil ist in der Landkreissatzung geregelt und beträgt derzeit 31,60 € (5-10 Klasse) bzw. 39,50 € (11-13 Klasse) pro Schüler.
- Es muss die wirtschaftlich günstigste, zum Stundenplan passende, Bus- bzw. Zugverbindung genutzt werden.
- Die Schüler müssen ihre Fahrkarten zum kostengünstigsten Preis selbst bei den zuständigen Unternehmen (Bahn AG, Busunternehmen) kaufen.
- Ein Infoblatt und einen Antrag auf Erstattung, halten wir auf dem Rathaus für Sie bereit.
- Die Vorlage einer Schulbescheinigung ist für den Erstattungsantrag notwendig.
- Eine Zwischenabrechnung der Kosten mit dem Landratsamt Ravensburg kann zum 10.01. erfolgen.
- Jahres-Abrechnungen zum 15.10. des Jahres in dem das Schuljahr endet. (Termin unbedingt einhalten, eine nachträgliche Abrechnung kann nicht stattfinden).
- Einen Antrag auf Befreiung des Eigenanteils aufgrund der 3. Kind-Regelung erhalten Sie bei der Gemeinde Aitrach.
Auskünfte zur Schülerbeförderung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Aitrach Frau Kulovitsch und Frau Sturm, Tel: 9800-17.