Schülerbeförderung

- neue Eigenanteile ab 01.01.2022

Der Landkreis erstattet nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben die entstehenden Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile (vgl. § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten – www.aitrach - Bürgerservice – Formulare - Schülerbeförderung). Die Höhe der Eigenanteile ist an den Preis einer Schülermonatskarte der Preisstufe für Zone 1 des jeweils gültigen bodo-Tarifs gekoppelt (vgl. § 6 SBKS). Da bodo zum 01.01.2022 die Fahrpreise erhöht, ändern sich somit zu diesem Zeitpunkt auch die monatlichen Eigenanteile wie folgt:

  • für SuS bis Klasse 4, für SuS der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und für Kinder der Grundschulförderklassen und der Schulkindergärten von 19,10 € auf 19,80 €
  • für SuS der Klassen 5-10, von 30,60 € auf 31,60 €
    für die anderen SuS von 38,20 € auf 39,50 €

Hiermit weisen wir auch nochmals auf die Möglichkeit des Eigenanteilserlasses hin, da nur für höchstens 2 Kinder einer Familie (Kindergartenkinder sind von dieser Regelung ausgenommen) der monatliche Eigenanteil zu entrichten ist.

Für bedürftige Familien werden, sofern die gesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfüllt sind, Schülerbeförderungskosten für alle Kinder erstattet. Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Jobcenter.

Bitte beachten: Erlassanträge müssen für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

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