Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Storchengässle, 2. Erweiterung“
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung -
Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat am 20.09.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Storchengässle, 2. Erweiterung“ einen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Auf Grund des aktuellen Bedarfs an Bauplätzen zur Wohnnutzung sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Die ausreichende Versorgung mit einem differenzierten Wohnraumangebot für unterschiedliche Zielgruppen wie Familien, ältere Menschen, Singles, usw. ist Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Gemeinde und durch die notwendige Gewinnung von Fachkräften auch des Wirtschaftsstandorts.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am
Mittwoch, 20.10.2021, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
eine Bürger-Informations-Veranstaltung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 21.10.2021 bis 22.11.2021 beim Bürgermeisteramt Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach während der üblichen Öffnungszeiten.
Aitrach, den 20.09.2021
Bürgermeisteramt
gez.
Thomas Kellenberger, Bürgermeister