Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Wasser- und Bodenverband Rottal für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund von §79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung des GVV Rot-Tannheim am 28. September 2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beiträgen in EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 341.020,00
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 336.740,00
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 4.280,00
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0,00
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0,00
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0,00
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 4.280,00


im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 341.020,00
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 336.740,00
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
4.280,00
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0,00
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0,00
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0,00
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
4.280,00
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0,00
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0,00
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0,00
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
4.280,00


§ 2 Kassenkreditermächtigung für 2022

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf je 15.000,00 €


§ 3 Umlagen nach § 19 Abs. 2 der Verbandssatzung

  1. Verwaltungskostenumlage nach § 19 Abs. 2 Buchst. a Verbandssatzung
    Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende Verwaltungskostenumlage wird satzungsgemäß festgesetzt mit
    a) einem Pauschalbetrag je Mitgliedsgemeinde von 51,13 €
    b) einem Anteilsbetrag je Flusskilometer (55,113 km) 113,12 €
  2. Unterhaltungskostenumlagen nach § 19 Abs. 2 Buchst. b Verbandssatzung entfällt.
  3. Vermögensumlage nach § 19 Abs. 2 Buchst. c Verbandssatzung entfällt

Das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 28. Oktober 2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 gem. § 121 GemO bestätigt. Es wird festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Rottal keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Der Haushaltsplan lieg gem. §81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Dienstag 06. Dezember 2022, bis Mittwoch 14. Dezember 2022, je einschließlich, im Eingangsbereich des Rathaus Rot an der Rot, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot öffentlich aus.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württem­berg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Wasser- und Bodenverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün­den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Rot an der Rot, den 08. November 2022

Irene Brauchle
Verbandsvorsitzende

Feststellung der Eröffnungsbilanz des Wasser- und Bodenverbandes Rottal zum 1. Januar 2020

Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2020 (GBI. S. 910, 911) wird der Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.09.2022 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz des Wasser- und Bodenverband Rottal zum 1. Januar 2020 bekannt gemacht:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 €
2. Sachvermögen 907.125,05 €
3. Finanzvermögen 114.039,34 €
4. Abgrenzungsposten 0,00 €
5. Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 1. bis 4.) 1.021.164,39 €
6. Basiskapital 1.021.164,39 €
7. Sonderposten 0,00 €
8. Rückstellungen 0,00 €
9. Verbindlichkeiten 0,00 €
10. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €
11. Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 6. bis 10.) 1.021.164.39 €

Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2020 liegt in der Zeit von Dienstag, 06. Dezember 2022, bis Mittwoch, 14. Dezember 2022, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten im Eingangsbereich des Rathauses Rot an der Rot, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot öffentlich aus.

Rot an der Rot, den 08. November 2022
Irene Brauchle

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