Hunde gehören im Ortsgebiet an die Leine
Hunde gehören im Ortsgebiet an die Leine
Bei der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden ein, dass Hunde im Ortsbereich frei herumlaufen.
Selbst wenn der Hundehalter seinen Hund als zutraulich kennt, kann für fremde Personen ein frei laufender Hund bedrohlich wirken. Auch kommt es bei unangeleinten Hunden immer wieder zu Vorfällen mit anderen Hunden. Wir bitten daher den Leinenzwang im Ortsbereich einzuhalten und weisen darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 3 der gemeindlichen Umweltschutzverordnung im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. Auch ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen.
Wir bitten alle Hundehalter ihrer Verpflichtung nachzukommen und ihre Hunde im Ortsgebiet an der Leine zu führen.