Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Aitrach

Die Jagdgenossenschaft Aitrach - vertreten durch Bürgermeister Kellenberger - lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Aitrach zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am Montag, 21.03.2022 um 20.00 Uhr in die Mehrzweckhalle Aitrach ein. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Einlass und Registrierung ist ab 19.30 Uhr. Eine persönliche Einladung der Mitglieder erfolgt nicht.

Bitte beachten Sie, dass während der Sitzung eine Maske (FFP2, KN95/N95) getragen werden muss. Die zum Zeitpunkt der Sitzung geltende Corona-Verordnung ist zu beachten.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Aitrach gehören. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Aitrach bildet sich aus den bejagbaren Grundstücken ohne Eigenjagdbezirke und ohne durch Eigenjagdbezirke abgetrennte Flächen. Jeder Jagdgenosse kann seine Daten im Mitgliederverzeichnis der Jagdgenossenschaft („Jagdkataster“) bei der Gemeindeverwaltung einsehen.

Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und deren Bevollmächtigte Zutritt. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (zum Beispiel Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe schriftlich zu bevollmächtigten, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können; dies gilt auch für Eheleute.

Jagdgenossen können ihr Stimmrecht auch durch mit schriftlicher Vollmacht versehene Vertreter ausüben.

Die Stimmabgabe in der Jagdgenossenschaftsversammlung erfolgt nicht geheim.

Die Zugangsberechtigung wird beim Einlass geprüft, bitte halten Sie einen Ausweis bereit. Da die Überprüfung und Registrierung der Jagdgenossen zeitaufwendig ist, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist ab 19.30 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, Anträge zur Tagesordnung
  2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk
  3. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Vorstandswahlen oder Übertragung der Verwaltung auf die Gemeinde)
  4. Bericht des Rechnungsprüfers
  5. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
  6. Beschluss einer Satzung. (Der Satzungsentwurf kann vorab bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.)
  7. Verpachtung des Jagdbezirks
  8. Verschiedenes

Aitrach, den 24.02.2022

Thomas Kellenberger
Bürgermeister

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