Amtliche Bekanntmachung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach

Öffentliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss sowie zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

"Großflächige Photovoltaikanlage Weißenbauern"

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2021 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Großflächige Photovoltaikanlage Weißenbauern" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich auf der Gemarkung Diepoldshofen westlich von Riedlings am nordwestlichen Rand des Gemeindegebiets der großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 930, 930/1 (Teilfläche), 931, 932, 933/1, 933/2 (Teilfläche, 933/3 (Teilfläche), 989 (Teilfläche), 1000 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem folgenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich:

Lageplan (maßstabslos)

Ziel und Zweck der Planung:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich
  • Darstellung einer Fläche für erneuerbare Energien für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik)
  • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt in so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Großflächige Photovoltaikanlage Weißenbauern" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt.

Im Stadtbauamt der Großen Kreisstadt Leutkirch (Spitalgasse 1, Ebene 3, 88299 Leutkirch), im Rathaus der Gemeinde Aichstetten (Bachgasse 2, 88317 Aichstetten, Zimmer 7), sowie im Foyer des Bürgermeisteramtes Aitrach (Schwalweg 10, 88319 Aitrach) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.08.2021 bis 06.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel in Leutkirch von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, in Aichstetten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie in Aitrach von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich von Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das jeweilige Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Im gleichen Zeitraum werden die verfügbaren Unterlagen zusätzlich im Internet unter www.leutkirch.de/flaechennutzungsplan veröffentlicht.

Während der Auslegefrist können - schriftlich, per E-Mail (an Adrian.Locker@leutkirch.de) oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen abgegeben werden.

Bei Einsichtnahme im Stadtbauamt bitten wir folgendes zu beachten: Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangebe abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Leutkirch im Allgäu, 03.08.2021

Hand-Jörg Henle
Oberbürgermeister

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