
Kellenberger
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ferthofen, Memminger Straße/ Rank" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.02.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ferthofen, Memminger Straße/ Rank" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 16.02.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der zu überplanende Bereich befindet sich am südwestlichen Randbereich des Gewerbegebietes Ferthofen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Auf der Fläche soll ein multifunktionales Hotel-, Büro- und Wohngebäude entstehen. Dies ist unter anderem erforderlich, da die Firma Hock Holding GmbH ein neues Headquarter mit Büro- und Seminarräumen benötigt. In diesem Zuge soll dadurch die Möglichkeit genutzt werden, ein attraktives Gelände in Aitrach zu schaffen. Derzeit wird der Geltungsbereich als private Grünfläche und als landwirtschaftliches Grünland genutzt. Für das Vorhaben ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu erbringen. Dieser wird als externe Ausgleichsfläche (Flst.-Nr. 1367, Gemarkung Aitrach) ca. 265 m südöstlich der Eingriffsfläche umgesetzt. Östlich grenzt der Gewässerrandstreifen der Iller an die Ausgleichfläche an. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.02.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 17.03.2023 bis 12.04.2023 im Rathaus der Gemeinde Aitrach (Schwalweg 10, 88319 Aitrach)im Foyer während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Aitrach (Schwalweg 10, 88319 Aitrach) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Aitrach, den 27.02.2023
gez.
Thomas Kellenberger
Hinweis der Verwaltung:
Die Bekanntmachung wurde mit einer geänderten Auslegungsfrist wiederholt, da als Ende der Frist der Ostermontag festgelegt wurde und dies bei einem gesetzlichen Feiertag nicht möglich ist. Wir bitte das Versehen zu entschuldigen.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB der Gemeinde Aitrach für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“
Der Gemeinderat hat am 27. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Aitrach, westlich des Ortsteils Mooshausen und ist bis auf Teile im Norden und Nordosten von einem Waldgebiet umgeben. Im Nordosten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Wohnbebauung „Am Hopfenberg“ an. Die Wohnbebauung liegt topographisch unterhalb des Plangebietes, weshalb die PV-FFA von der Wohnbebauung aus nur schwer einsehbar ist.
Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 135/1 Flur 2, Gemarkung 9450 Aitrach, Gemeinde Aitrach. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 15,5 ha, wobei ca. 10 ha mit der PV-FFA belegt werden sollen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Übersichtslageplan (maßstablos) entnommen werden.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufgestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann im Rathaus der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Aitrach, 27.02.2023
gez.
Thomas Kellenberger, Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB der Gemeinde Aitrach für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“
Der Gemeinderat hat am 30. Januar 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Aitrach, weiter südlich folgt die Gemeinde Aichstetten. Nordwestlich des Plangebietes verläuft die Bundesautobahn A96. Die Wohnbebauung der Gemeinde Aitrach beginnt ca. 1,2 km nördlich des Plangebietes.
Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf dem Gelände des Sand- und Kieswerkes in Aitrach. Im Bereich des Sand- und Kieswerkes besteht bereits eine PV-FFA, welche nun im südlichen Bereich auf Flurstück Nr. 1401/1, Gemarkung 9450 (Aitrach), Gemeinde Aitrach nach Osten erweitert werden soll. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,2 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Übersichtslageplan (maßstablos) entnommen werden.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufgestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann im Rathaus der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Aitrach, 30.01.2023
gez.
Thomas Kellenberger, Bürgermeister
Unsere derzeit gültigen Bebauungspläne: