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Bootsverordnung







Boot fahren auf der Donau

Lieber Gast!

Herzlich willkommen im Oberen Donautal. Wir freuen uns, dass Sie unsere Region aufgesucht haben. Die Obere Donau als weitgehend natürlicher Flussabschnitt inmitten einer einmalig schönen Landschaft wird Ihnen einen außergewöhnlichen Naturgenuss und einen erholsamen Tag bieten. Die zunehmende Wertschätzung dieses Flussabschnittes durch Bootsfahrer führte zu steigenden Bootszahlen. Dies lässt sich auf Dauer nicht mit der großen ökologischen Bedeutung des Gebietes und seinen zahlreichen seltenen Vogelarten vereinbaren. Das Boot fahren zwischen der Kreisgrenze bei Beuron und der Ortschaft Gutenstein ist daher aus Gründen der Naturverträglichkeit eingeschränkt.

Die Regelung in Form einer Rechtsverordnung des Landratsamtes Sigmaringen wurde notwendig. Grundsätzlich ist das Boot fahren nun vom 15.02 bis 30.09 nicht mehr gestattet. Hiervon gibt es jedoch mit Rücksicht auf die zahlreichen Bootsfreunde in naturverträglichem Umfang gewisse Ausnahmeregelungen. Diese wurden mit dem Landratsamt Sigmaringen und den Interessenvertretern (Bundesvereinigung Kanutouristik e. V., Naturschutzbeauftragte, Haus der Natur, Landesnaturschutzverband, Deutscher Kanuverband) erarbeitet. Den privaten Nutzern, den Sportlern sowie den gewerblichen Anbietern (Veranstalter) steht nun ein bestimmtes Kontingent an Bootsfahrten pro Tag zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bootsfahrt nur noch mit Anmeldung möglich ist. Wie und wo Sie sich informieren und anmelden können erfahren Sie nachfolgend.

Sie möchten umfassende Informationen über die Regelung:
Landratsamt Sigmaringen Peter.Klein@lrasig.de
Fax 07571/102-2399

Sie möchten mit Ihrem eigenen Boot fahren:
Fordern Sie rechtzeitig einen Befahrungsschein an, den Sie per Fax oder E-Mail im Rahmen der freien Kontingente erhalten.

Wenn Sie ein eigenes Boot haben und Mitglied im Deutschen Kanuverband (DKV) sind:
Fordern Sie bitte beim „Haus der Natur“ in Beuron rechtzeitig einen Befahrungsschein gegen eine Gebühr von 3€ pro Tag und Boot an, entweder per E-Mail unter Kontakt@Naturpark-Obere-Donau.de oder unter Telefon 07466/92800. Falls das Kontingent erschöpft sein sollte, weichen Sie bitte auf einen anderen Tag oder freie Streckenabschnitte aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rückerstattung der Gebühr wegen schlechten Wetters oder zu niedrigem Wasserstand nicht möglich ist.

Geschäftszeiten des Hauses der Natur zu denen ein Kontingent im Regelfall beantragt werden kann:

Mo-Fr. ca. 8:30-16:30 Uhr, freitags gegebenenfalls auch kürzer.


Die Befahrungsscheine werden per Post zugesandt oder zugefaxt. Eine Versendung per E-Mail erfolgt nicht, daher generell komplette Postadresse angeben und möglichst spätestens 2-3 Tage vorher anmelden. Während der Geschäftszeiten können die Befahrungsscheine auch im Haus der Natur abgeholt werden (bitte vorher anrufen).

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.naturpark-obere-donau.de


Sie möchten ein Boot ausleihen:
Wenden Sie sich an die Veranstalter vor Ort, die über zusätzliche Kontingente verfügen.

Wo dürfen Sie ein- und aussteigen?
- In Beuron - Einstiegstelle bei der Straßenbrücke am rechten Ufer. (2007 wegen Baumaßnahmen gesperrt!)
- In Hausen i. T. - Einstiegstelle bei der Nepomukbrücke am rechten Ufer.
- In Thiergarten - Einstiegstelle Kälberwiese am rechten Ufer.
- In Gutenstein - Einstiegstelle Straßenbrücke am linken Ufer.
Falls das Kontingent erschöpft sein sollte, weichen Sie bitte auf einen anderen Tag oder freie Streckenabschnitte aus.

Wann dürfen Sie fahren?
- Einstiegszeit: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr (danach ist kein Einstieg mehr möglich).
- Spätester Ausstieg: 18.00 Uhr

Was sollten Sie beachten?
- Steigen Sie nur an den o. g. erlaubten Stellen ein und aus.
- Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit.
- Bleiben Sie in der Flussmitte, sonst stören Sie das Brutgeschäft der Wasservögel.
- Fahren Sie nicht bei Niedrigwasser unterhalb eines Pegelstandes am Pegel Beuron von 50 cm. (Spaßfaktor ab 60 cm) (Tel. Nr. Pegel 07466/19700 oder Landesanstalt für Umweltschutz - Baden-Württemberg)
- Rasten Sie nicht am Ufer, auf Kiesbänken und auf Inseln.
- Fahren Sie nicht in die Altarme ein.
- Führen Sie immer Ihren Befahrungsschein mit, damit Sie Ihre Berechtigung nachweisen können und bei Kontrollen für Sie keine Probleme entstehen.


Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in der Gemeinde Beuron.

Hier noch einmal die Bootsverordnung zum Herunterladen.