Sie befinden sich auf der Seite: Startseite Original

 

 

Herzlich willkommen in BEURON

mit den Ortsteilen Beuron, Hausen im Tal, Thiergarten, Neidingen und Langenbrunn.

 

 

 

 

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Gemeinde Beuron mit den Ortsteilen Hausen im Tal, Thiergarten, Neidingen und Langenbrunn, unsere Landschaft, die Übernachtungsmöglichkeiten, das Kloster Beuron und vieles mehr.

 

Aktuelles in Beuron

 

Öffentliche Gemeinderatssitzung


Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 13.03.2024 um 18.30 Uhr im Tobelhaus mit folgender Tagesordnung statt:

1. Bürgerfrageviertelstunde
2. Jugendfrageviertelstunde
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Beuroner Marktgeschehen mit Mittelaltermarkt 2024
    - Beratung und Beschluss über den Entwurf der geänderten Marktordnung und der
    Marktgebührensatzung
5. Festlegung des Vorstellungstermins der Kandidaten für die Bürgermeisterwahl

6. Regularien Gemeinderatswahl

8. Baugesuche
9. Anfragen nach §4 der Geschäftsordnung

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.­­


 

Beuron, den 29.02.2024:

Ausschreibung der Stelle des/der ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin

 

Die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Beuron mit ca. 670 Einwohnern ist infolge des vorzeitigen Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers aus dem Amt neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 28.04.2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 12.05.2024 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 02.04.2024, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt der Gemeinde Beuron, Kirchstraße 18, 88631 Beuron - verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/ des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Bürgermeisteramt Beuron, Kirchstraße 18, 88631 Beuron, kostenfrei ausgegeben);

- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;

- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

 

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

­


Die Neue Liste 2014 und die Bürgerliste'94 laden ein am 6. März 2024

 

Die Neue Liste 2014 und die Bürgerliste'94 der Gemeinde Beuron laden die Mitglieder und interessierte Gäste zur Wahl der Personen für die Aufstellung der Kandidatenliste für die Gemeinderatswahl ein. In der aktuellen Zeit ist es ein wichtiges Zeichen, sich für die Demokratie zum Wohle unserer Gesellschaft zu engagieren. Demokratie lebt vom Mitmachen. Jeder hat die Verantwortung, zum Wohl unserer Gesellschaft beizutragen. Das bedeutet, wählen zu gehen und andere dazu zu ermutigen. Es bedeutet auch, sich im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag zu engagieren und die Volkssouveränität aktiv zu leben. Die Aufstellung der Kandidaten der Neuen Liste 2014 und der Bürgerliste'94 der Gemeinde Beuron findet am Mittwoch, dem 6. März 2024 um 19:00 Uhr im Tobelhaus statt. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie hier oder im Amtsblatt.

 


Öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbands Obere Donau am 7. März

 

Die nächste Zweckverbandsitzung findet am Donnerstag, dem 07.03.2024, um 17:30 Uhr, im Tobelhaus in Hausen i.T. (Tobelstraße 16, 88631 Beuron) mit folgender Tagesordnung statt:


TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das HH-Jahr 2024 

             - Beratung und Beschluss über Entwurf
TOP 2: Anfragen 


Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. 

 


 

Auszug aus dem Bericht aus der Öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.01.2024: 

 

(Den kompletten Bericht finden Sie in unserem Amtsblatt vom 01.02.2024)

 

Regularien Bürgermeisterwahl

Die Gemeinde Beuron hat die Aufgabe, einen neuen Bürgermeister zu wählen. Diese Wahl wird erforderlich, weil der Amtsinhaber am 12.11.2023 zum Bürgermeister der Stadt Bad Saulgau gewählt worden ist. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass der Bürgermeister für eine Übergangsfrist bis zum 01. September das Amt weiterführen könne. Die Kommunalaufsicht untersagt dies jedoch und begründet dies unter anderem mit §22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes und dem § 63 der Gemeindeordnung. Aus diesem Grund endet die Amtszeit von BM Osmakowski-Miller mit dem Ablauf des 31. Januar 2024. Nun musste sich der Gemeinderat der Gemeinde Beuron darüber abstimmen. Wie die Position des Bürgermeisters in der Gemeinde Beuron in Zukunft besetzt sein soll. Nach kurzer Beratung konnte die Abstimmung durchgeführt werden. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron sprach sich dafür aus, die Stelle des Bürgermeisters weiterhin im Ehrenamt zu besetzen.

Im Anschluss verlas der Vorsitzende den Ausschreibungstext und erklärte, dass dieser durch den Gemeinderat der Gemeinde Beuron genehmigt werden muss, und bat zur Abstimmung. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Beuron stimmt dem Text der Stellenausschreibung zu. Die Gemeindeverwaltung wurde damit beauftragt, die Veröffentlichung im gemeinderelevantem Organ, dem Amtsblatt, fristgerecht zu veröffentlichen. 

Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die freie Stelle des Bürgermeisters innerhalb drei Monate neu besetzt werden muss. Aus diesem Grund stellte der Vorsitzende die neuen Termine der Bürgermeisterwahl vor:

29.02.2024 - Öffentliche Stellenausschreibung Bürgermeister

01.03.2024 - Beginn der Bewerbungsfrist 

02.04.2024 - 18 Uhr Ende der Bewerbungsfrist

28.04.2024 - Bürgermeisterwahl der Gemeinde Beuron

12.05.2024 - eventuell Stichwahl (falls notwendig)

Die Termine für die Bürgermeisterwahl, Ausschreibung / Abgabeschluss / Wahl und Stichwahl wurden vom Gemeinderat der Gemeinde Beuron beschlossen.

 


 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Herr Raphael Osmakowski-Miller tritt am 01. Februar 2024 sein Amt als Bürgermeister in Bad Saulgau an und steht unserer Gemeinde nicht mehr zur Verfügung. Daher werde ich als Stellvertretender Bürgermeister am selben Tag die Amtsgeschäfte der Gemeinde Beuron übernehmen, bis ein neuer Bürgermeister gewählt ist. Gern kümmere ich mich um Ihre Fragen und Anliegen. Wenden Sie sich bitte zunächst an das Rathaus-Team, das mir Ihre Wünsche weiterleiten wird. Ich freue mich auf unseren gemeinsamen Weg und bedanke mich im Voraus für Ihr Vertrauen.

 

Hans-Peter Wolf

Stellvertretender Bürgermeister

 


 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

anders als ursprünglich gedacht, endet meine Amtszeit durch die Bürgermeisterwahl in Bad Saulgau am 31. Januar 2024. Der Bürgermeisterstellvertreter, Herr Hans-Peter Wolf, wird ab dem 01. Februar 2024 die Amtsgeschäfte übernehmen. Bitte bringen Sie ihm das gleiche Vertrauen entgegen, wie Sie es mir entgegengebracht haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle schon jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Beuron von Herzen bedanken. Sie alle haben durch Ihre Schaffenskraft dazu beigetragen, dass der Gemeinderat und der Bürgermeister, überhaupt in die Lage versetzt worden sind, diese großen Projekte, welche wir in den letzten Jahren in Beuron gemeinsam angegangen sind, zu meistern.

Ich selbst war gern Ihr Bürgermeister und möchte mich vor allem auch in zum Teil schwierigen Zeiten und unangenehmen Angriffen dafür bedanken, dass Sie mir immer zur Seite gestanden sind und den Weg mit mir positiv begleitet haben. Ich hoffe und denke, dass wir Beuron und seine Teilorte gemeinsam weitergebracht und weiterentwickelt haben.

Ich wünsche unserer Gemeinde weiterhin einen guten Verlauf und hoffe, dass wir einen guten Bürgermeister finden werden.

 

Ihr Raphael Osmakowski-Miller

Bürgermeister

 


 

Glasfaserausbau 

 

Die Gemeinde Beuron hat im Jahr 2023 den Glasfaserausbau vom Bereich Wolfhof bis zu den Reinfelderhöfen in Angriff genommen. Hierzu wurden am 12.10.2022 die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Die Submission war am 03.11.2022. Über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaues werden wir Sie demnächst hier informieren.

 

Begrüßungsvideo "Natürlich in Beuron"

 

Aktuelles:

 

Der neue Zugfahrplan für das Jahr 2024 wird demnächst auf der Seite Rathaus/F/Fahrplan eingestellt. Klicken Sie auf diesen Link und Sie können ihn Herunterladen.

 

Nahwärme- und Glasfaserausbau in Hausen im Tal

Projekt der Breitbandinitiative im Landkreis Sigmaringen (BLS) und der Nahwärmeregion Sigmaringen (NRS) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Beuron.

Achtung:
In Zukunft sind die alten Aufnahmen auf der Homepageseite Rathaus / Nahwärme o. Breitbandausbau und dem Youtube-Kanal Beuron im Donautal zu finden!!!

 

Der Donauradweg

 

Wanderkarte "Donautal"

 

Die Wanderkarte "Donautal" zeigt alle Wanderwege im und um das Donautal im Maßstab 1:35.000.

Die Wanderkarte kann im Rathaus zum Preis von 4,90 Euro käuflich erworben werden.

 

Tel.: (0 75 79) 9210-0

 

Kulturlandschaft des Jahres 2018

 

Die Kulturlandschaft des Jahres nimmt Fahrt auf und wir sind mit dabei.

 

Der Schwäbische Heimatbund hat unsere Region mit dem Prädikat „Kulturlandschaft des Jahres 2018 Obere Donau“ ausgezeichnet. Es freut uns, dass Beuron mit dabei ist. Mit dem Projekt „Kulturlandschaft des Jahres“ soll auf deren Schönheit und Vielfalt aufmerksam gemacht werden. Ausgesuchte Gebiete des Landes werden für ein Jahr ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Dabei geht es um Veranstaltungen, um Naturerlebnis, aber auch um Tourismus und Identitätsfindung. Vielleicht bekommt ja jemand im laufe des Jahres eine ganz neue Beziehung zu seinem Wohnort und bestimmt werden auch Menschen von auswärts auf die Schönheit und die Vielfalt unserer Region aufmerksam gemacht.

Für das Aktionsjahr wurde die Internetseite www.kulturlandschaft-des-jahres-2018.de ins Netz gestellt. Sie wird mehrmals pro Woche aktualisiert und verändert. Über die Internetseite kann man sich auch für einen kostenlosen Newsletter eintragen. Damit nimmt man dann auch einmal monatlich an einer Verlosung von Preisen teil.

 

 

 

Die Gemeinde Beuron befindet sich in Mitten des Naturpark Obere Donau und ist Teil der Vier-Länder-Region Bodensee. Das Naturparkbüro mit angegliedertem Naturschutzzentrum ist im Bahnhofsgebäude in Beuron beheimatet.

Überdies arbeitet die Gemeinde Beuron im Bereich des Tourismus mit dem DonautalTourismus Hohenzollern e.V., sowie der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH zusammen. Die Gemeinde ist auch Mitglied des Schwäbischen Alb Tourismus.

Gemeinsam mit den Gemeinden Donaueschingen, Geisingen, Immendingen, Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Irndorf, Buchheim, Leibertingen, Inzigkofen und Sigmaringen arbeitet die Gemeinde Beuron in einem losen Verband dem Landschaftpark Junge Donau zusammen. Hier sollen Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirksübergreifend Lösungen für die Probleme der Zukunft im Bereich der Mobilität und Demographie und anderen Problembereichen gefunden werden.

 

   

 

 

Wichtige Rufnummern

Dokumente

Bürgerservice

Schriftgröße ändern

Responsive Design

Bürgermeisteramt Beuron
Kirchstr. 18
88631 Beuron OT Hausen
Tel. 07579 9210 0
Fax: 07579 9210 25

Bürgermeisteramt Beuron - Kirchstr. 18 - 88631 Beuron OT Hausen - Tel. 07579 92100 - Fax: 07579/9210-25